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Zahlung über DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Du möchtest in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen überweisen? Was das mit Candis zu tun hat, erfährst du hier!

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Verfasst von Thomas Heudecker
Vor über einem Jahr aktualisiert

Das Fälligkeitsdatum eines Dokuments hat Auswirkungen auf deine Stammdaten in der DATEV!

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen wird die Zahlung über den DATEV Zahlungsverkehr ausgelöst. Dieser wird unterstützt durch deine eingegeben Stammdaten des jeweiligen Lieferanten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, vor allem die hinterlegten Zahlungsbedingungen sind entscheidend.

Wird in Candis die Checkbox "Überweisung erstellen" markiert ist, dann wird die Fälligkeit der Dokumente in das Belegfeld 2 in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen eingetragen. Befindet sich eine Information in diesem Feld, dann werden die Stammdaten zur Zahlung nicht angesprochen.

Möchtest du also deine Stammdaten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zur Zahlung verwenden, dann muss das Belegfeld 2 leer sein.


Wie kann ich verhindern, dass mein Belegfeld 2 in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einen Wert enthält?

In Candis kannst du unter dem Menüpunkt

  • Einstellungen

  • Zahlungen

die Option "Bezahlen über DATEV Rechnungswesen" aktivieren.
(Diese Einstellung ist mit der Erweiterung für DATEV Selbstbucher nicht verfügbar.)

Mit dieser Einstellung werden deine Fälligkeiten nicht in das Belegfeld 2 übermittelt, wenn ein Dokument mit der Checkbox "Überweisung erstellen" freigegeben wurde.

Hiermit können deine Stammdaten aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen im DATEV Zahlungsverkehr ohne Probleme angewendet werden.

Du möchtest dennoch das Belegfeld 2 in DATEV Unternehmen online nutzen, dann kannst du hier weiterlesen.

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