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Pauschalen für Reisekosten anpassen und eigene Raten hinterlegen

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Verfasst von Franziska Kaiser
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Organisationseinstellungen für Auslagen und Reisekosten verwalten

In diesem Artikel erfährst du, wie du in Candis organisationsweite Einstellungen für Auslagen und Reisekosten festlegst. Nach dem Lesen weißt du, welche Pauschalen Mitarbeitende einreichen können und wie sich Änderungen auf neue Erstattungen auswirken.


Voraussetzungen

  • Du hast Admin-Rechte in der Organisation.

  • Die Einstellungen gelten immer für die gesamte Organisation.

  • Personenspezifische Sonderregeln sind nicht möglich.


Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Verpflegungsmehraufwand aktivieren oder deaktivieren

  1. Öffne die Organisationseinstellungen für Auslagen und Reisekosten.

  2. Aktiviere oder deaktiviere den Bereich Verpflegungsmehraufwand.

  3. Wähle die gesetzliche Grundlage:

    • Einkommensteuergesetz (EStG)

    • Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Beachte:
Wenn du den Verpflegungsmehraufwand deaktivierst, können Mitarbeitende keine entsprechenden Pauschalen mehr einreichen. Der Bereich verschwindet vollständig aus der Web- und Mobile-App.

Tipp:
Über Raten anzeigen siehst du alle gültigen Pauschalen pro Land und erkennst die Unterschiede zwischen EStG und BRKG. Der wesentliche Unterschied betrifft die Auslandspauschalen.


2. Inlandsverpflegungspauschalen überschreiben

  1. Aktiviere Inlandspauschalen überschreiben.

  2. Lege eigene Beträge fest, zum Beispiel:

    • Ganztägig

    • An- / Abreisetag

    • Übernachtung

Beispiel:
Statt der gesetzlichen Ganztagspauschale von 28 € kannst du für Deutschland 43 € hinterlegen.

Beachte:

  • Diese Funktion gilt nur für Reisen innerhalb Deutschlands.

  • Internationale Pauschalen lassen sich aktuell nicht überschreiben.

  • Alle Reduzierungen, zum Beispiel für An- und Abreisetage, berechnet Candis automatisch auf Basis der von dir definierten Ganztagspauschale.


3. Sonderregelungen für Verpflegungsmehraufwand nutzen

Je nach gewählter gesetzlicher Grundlage stehen dir zusätzliche Optionen zur Verfügung:

  • Langzeitaufenthaltsreduzierung

    • Gilt in der Regel im Zusammenhang mit dem BRKG.

    • Ab dem 15. vollen Tag am gleichen Ort reduziert Candis die Pauschale automatisch um 50 %.

  • Übernachtungspauschalen ausschließen

    • Du kannst festlegen, dass in der gesamten Organisation keine Übernachtungspauschalen erstattet werden.

  • Wochenenden ausschließen

    • Du kannst bestimmen, dass samstags und sonntags keine Verpflegungsmehraufwände ausgezahlt werden.


4. Kilometerpauschalen überschreiben

  1. Aktiviere Überschreiben der Kilometerpauschalen.

  2. Lege eigene Pauschalen pro Fahrzeugtyp fest, zum Beispiel:

    • Auto

    • Motorrad

Beispiel:

  • Auto: 0,50 € pro Kilometer

  • Motorrad: 0,20 € pro Kilometer

Beachte:

  • Die Einstellung gilt immer für alle Mitarbeitenden der Organisation.

  • Individuelle Kilometerpauschalen pro Person sind nicht möglich.


5. Limit für die Kilometerpauschale festlegen

  1. Aktiviere Limit für Kilometerpauschale anwenden.

  2. Lege einen Höchstbetrag fest, zum Beispiel 100 €.

  3. Speichere die Einstellung.

Wichtig:
Das Limit begrenzt den maximal erstatteten Betrag, unabhängig von der tatsächlich gefahrenen Kilometeranzahl.


6. Gültigkeit von Änderungen verstehen

  • Jede Einstellung zeigt an, wann sie zuletzt geändert wurde.

  • Neue Regeln gelten nur für Erstattungen, die nach der Änderung erstellt werden.

  • Bereits angelegte Reisen oder Auslagen behalten die alten Einstellungen.

Beispiel:
Eine Fahrt, die vor Einführung eines Kilometerlimits erstellt wurde, unterliegt diesem Limit nicht. Eine identische Fahrt, die später angelegt wird, schon.


Anwendungsbeispiele

  • Ein Unternehmen schließt Verpflegungsmehraufwände vollständig aus, weil Reisekosten pauschal über das Gehalt abgegolten werden.

  • Eine Organisation erhöht die deutsche Ganztagspauschale, um interne Reiserichtlinien abzubilden.

  • Ein Unternehmen begrenzt die Kilometerpauschale auf 100 €, um hohe Fahrtkostenerstattungen zu vermeiden.

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