In diesem Artikel erfährst du, wie du ein Wiedervorlagedatum für Verträge in Candis setzt und wie Candis die verantwortliche Person automatisch daran erinnert.
Was ist das Wiedervorlagedatum?
Das Wiedervorlagedatum legt fest, an welchem Tag Candis die für einen Vertrag verantwortliche Person automatisch per Benachrichtigung an diesen Vertrag erinnert. Das Datum kannst du frei wählen und jederzeit anpassen.
Typischer Einsatz: Du setzt das Wiedervorlagedatum kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist eines Vertrags – so stellst du sicher, dass die verantwortliche Person rechtzeitig reagieren kann.
Das Wiedervorlagedatum steht ausschließlich für Belege zur Verfügung, die als Vertrag klassifiziert sind. Belege mit einer anderen Klassifizierung zeigen dieses Feld nicht an.
Voraussetzungen
Der Beleg muss als Vertrag klassifiziert sein.
Du benötigst Zugriff auf den jeweiligen Vertrag in Candis.
Die verantwortliche Person des Vertrags erhält die Benachrichtigung – prüfe daher, ob die Zuständigkeit korrekt gepflegt ist.
Wiedervorlagedatum setzen
Öffne den gewünschten Vertrag in Candis.
Suche im Bearbeitungsbereich das Feld Wiedervorlagedatum.
Wähle ein Datum aus dem Kalender oder trage es manuell im Format
TT.MM.JJJJein.Speichere deine Eingabe.
Candis erinnert die verantwortliche Person am gewählten Datum automatisch an den Vertrag.
Tipp: Du kannst das Wiedervorlagedatum jederzeit ändern – öffne dazu den Vertrag erneut und passe das Datum im Feld Wiedervorlagedatum an.
Erinnerung vor Kündigungsfrist nutzen
Candis bietet zusätzlich das Feld Erinnerung vor Kündigungsfrist, mit dem du das Wiedervorlagedatum automatisch aus dem Letzten Kündigungsdatum berechnen lassen kannst.
So gehst du vor:
Trage im Feld Letztes Kündigungsdatum das Datum ein, bis zu dem der Vertrag kündbar ist.
Wähle im Feld Erinnerung vor Kündigungsfrist einen der vordefinierten Zeiträume:
Candis berechnet das Wiedervorlagedatum automatisch und trägt es in das entsprechende Feld ein.
Beispiel: Letztes Kündigungsdatum ist der 16.04.2026, Erinnerung vor Kündigungsfrist ist auf „2 Wochen" gesetzt → Candis setzt das Wiedervorlagedatum automatisch auf den 02.04.2026.
Anwendungsbeispiele
Vertrag mit jährlicher Kündigungsfrist Ein Mietvertrag läuft bis zum 01.10.2025 und hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Du trägst als Letztes Kündigungsdatum den 01.07.2025 ein und wählst „4 Wochen" als Erinnerungszeitraum. Candis setzt das Wiedervorlagedatum automatisch auf den 03.06.2025 – die verantwortliche Person erhält dann eine Erinnerung und kann rechtzeitig über eine Verlängerung oder Kündigung entscheiden.
Wiedervorlage für Vertragsprüfung Ein Softwarevertrag wird jährlich geprüft. Du setzt das Wiedervorlagedatum manuell auf 2 Monate vor dem Vertragsende – die verantwortliche Person bekommt so ausreichend Zeit, Konditionen neu zu verhandeln oder den Vertrag zu kündigen.


