In diesem Artikel erfährst du, wie Candis die Kilometerpauschale bei Dienstreisen mit dem privaten Fahrzeug berechnet und welche Angaben dafür notwendig sind.
So funktioniert die Berechnung
Um die Kilometerpauschale korrekt zu berechnen, trägst du in Candis alle Orte ein, die du im Rahmen deiner Dienstreise mit dem jeweiligen Fahrzeug besucht hast.
Du kannst entweder die exakte Adresse (z. B. Karl-Liebknecht-Straße 5, Berlin) oder einfach den Namen des Ortes (z. B. Candis GmbH) eingeben.
Nach dem Eintragen aller Stationen ermittelt Candis automatisch die kürzeste Kilometerdistanz zwischen den Zielen und berechnet darauf basierend die Pauschale.
Welche Rate wird genutzt?
Candis nutzt für die Berechnung der Kilometerpauschale den gesetzlichen Satz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.
Dieser ist in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Einkommensteuergesetz) festgelegt und gilt für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug im Rahmen von beruflich veranlassten Reisen.
Wichtig: Unterschied zwischen Kilometerpauschale und Entfernungspauschale
Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen mit dem privaten Fahrzeug – also Hin- und Rückfahrt zum geschäftlichen Ziel.
Die Entfernungspauschale (auch „Pendlerpauschale“) betrifft dagegen nur den einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und wird in der Steuererklärung, nicht in Candis, berücksichtigt.
Candis unterstützt ausschließlich die Kilometerpauschale für beruflich bedingte Fahrten.
Kann ich die Kilometer manuell anpassen?
Ja, das ist möglich. Wenn du zum Beispiel wegen eines Staus oder einer Baustelle einen Umweg fahren musstest, kannst du über die Funktion „Benutzerdefinierte Entfernung verwenden“ eine eigene Kilometeranzahl angeben.
Bitte beachte:
Die abweichende Strecke muss im Kommentarfeld begründet werden – zum Beispiel mit „Stau auf der Autobahn, daher Umleitung über Landstraße“.