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Rechnungskorrekturen und Gutschriften
Rechnungskorrekturen und Gutschriften

Rechnungskorrekturen und Gutschriften werden gerne vertauscht. Wie du damit umgehst erfährst du in diesem Artikel.

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Verfasst von Timo Kretschmer
Vor über einer Woche aktualisiert

Achtung: Oft sagen wir im Alltag zu einer Rechnungskorrektur auch "Gutschrift".
Dabei sind das zwei unterschiedliche Situationen, die auch in der Buchhaltung und somit in Candis verschieden behandelt werden.

Rechnungskorrekturen:

Das Kontrollkästchen Rechnungskorrektur in Candis kehrt eine Rechnung oder eine Postion um. Das bedeutet, anstatt die Verbindlichkeit zu erhöhen wird diese gesenkt.

Wird das Kontrollkästchen auf Rechnungsebene markiert, dann wird der Rechnungsbetrag mit einem Minus versehen. Die Verbindlichkeit und die Aufwendung wird in dieser Buchung gesenkt.

Hinweis: Candis kann Rechnungskorrekturen anhand der negativen Werte in einer Rechnung erkennen. Solltest du eine Rechnung mit einem Minus als Vorzeichen bekommen, dann wird das Feld Rechnungskorrektur und das Minus automatisch übernommen.

Wird das Kontrollkästchen auf Positionsebene in einer Aufteilung markiert, dann wird die Verbindlichkeit und Aufwendung nur auf dieser Position gesenkt. Dies ist hilfreich, wenn auf einer Rechnung eine Position gemindert wurde.

Beispiel: Habe ich vor meinem Einkauf im Supermarkt Leergut mit einem Pfandbetrag von 0,30 Cent abgegeben, dann wird dieser Betrag nach Zeigen des Pfandscheins auf der Rechnung verrechnet. Meine Aufwendung (6,24 Euro) bleibt identisch aber mein Zahlbetrag wurde in der Höhe von 0,30 Cent Pfand korrigiert von 6,24 Euro auf 5,94 Euro.

Wir finden alle Beträge, die wir vorher in Candis aufgeteilt haben auch wieder in der DATEV, oder in jedem anderen Buchhaltungssystem. Jede Aufteilung ist eine separate Buchung und kann unterschiedliche Aufwandskonten und Steuerschlüssel enthalten.


Die Rechnungskorrektur in DATEV Unternehmen online

In DATEV Unternehmen online, kann die Rechnungskorrektur zur Verrechnung von zwei Rechnungen verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Rechnungen:

  1. Demselben Geschäftspartner zugeordnet sind.

  2. Das Kontrollkästchen "Überweisung erstellen" markiert wurde.

  3. Bei mindestens einer Rechnung das Kontrollkästchen "Rechnungskorrektur" markiert wurde.

  4. Die Rechnungskorrektur nicht höher als der Rechnungsbetrag der Rechnung ist.

Sind diese 4 Voraussetzungen erfüllt, dann können die Rechnung und die dazugehörige Rechnungskorrektur in der Zahlungsliste in DATEV Unternehmen online miteinander verrechnet werden.

  1. Markiere die Rechnung und die Rechnungskorrektur.

  2. Klicke auf "Überweisen".

Anschließend kannst du auswählen, ob du den Restbetrag direkt an die Bank senden möchtest, oder ob die Zahlung erst in die Zahlungsliste übertragen werden soll.

Zum Veranschaulichen haben wir uns hier für die Zahlungsliste entschieden. Der Betrag wurde verrechnet und beide Rechnungsnummern der Rechnung, Rechnungskorrektur und deren Rechnungsdatum werden in den Verwendungszweck übertragen.

Gutschriften:

Gutschriften sollten nicht mit einer Rechnungskorrektur verwechselt werden.
Bei einer Rechnungskorrektur wird eine bereits bestehende Rechnung korrigiert (weil z.B. Ware falsch geliefert wurde). Bei einer Gutschrift hingegen wird dir Geld überwiesen, ohne dass eine andere Rechnung zu Grunde liegt (z.B. Bonuszahlungen von deinem Großhändler weil du Produkt XY häufig verkauft hast).

Gutschriften werden deshalb in Candis mit dem Belegtyp "Ausgangsrechnung" verarbeitet, den Haken "Rechnungskorrektur" musst du dabei nicht setzen.

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