Jeder digitale Beleg, der über eine DATEV Schnittstelle in die DATEV Belegverwaltung importiert wird, erhält eine Beleg-ID. Wenn man versucht, einen Beleg mehrfach zu importieren, schlägt der Import mit dem Hinweis, dass ein Beleg mit der Beleg-ID bereits in der Belegverwaltung vorhanden ist, fehl.
Für Exporte aus CANDIS bedeutet das, dass das der erste Export keinen Fehler verursacht. Spätere Export schlagen dann teilweise fehl mit dem Hinweis, dass gewisse Belege bereits in der Belegverwaltung vorliegen — die Belege aus den vorherigen Exporten. Man importiert also immer nur die neu dazugekommenen Belege.
Einschränkungen
Dieses Verfahren bringt einige Einschränkungen mit sich und eignet sich vor allem dann, wenn man die Personenkonten nicht in CANDIS pflegt. Denn die Liste der neuen Kontakte wird erst nach dem schließen der Buchungsperiode ermittelt. D.h. man kann vor einem untermonatlichen Export neuen Kontakte kein Personenkonten zuweisen.
Man könnte aber beispielsweise die untermonatlich in DATEV neu angelegten Personenkonten am Monatsende aus Kanzlei Rechnungswesen exportieren und wieder in CANDIS importieren. So hätte man für die neu in dieser Buchungsperiode dazugekommenen Kontakte im Folgemonat die Konten zugewiesen.