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Rechnungsprüfung auf Ordnungsmäßigkeit gemäß § 14 UStG i. V. m. § 33 UStDV

Candis prüft Rechnungen automatisch auf Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 33 UStDV. So erkennen Nutzer:innen schnell, ob eine Rechnung formal korrekt ist und für den Vorsteuerabzug geeignet ist.

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Verfasst von Thomas Heudecker
Diese Woche aktualisiert

Wie funktioniert der § 14-Check genau (was ist möglich, was nicht)?

Der § 14-Check in Candis prüft eingehende Rechnungen auf die Pflichtangaben nach § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) und — bei Kleinbetragsrechnungen — nach § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung).

Ziel ist es, fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig Korrekturen beim Lieferanten anzufordern und so eine ordnungsgemäße Grundlage für den Vorsteuerabzug sicherzustellen.

Was der Check kann

Candis validiert automatisch alle Pflichtfelder, die maschinell erkannt und überprüft werden können. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift von Lieferant und Empfänger

  • Steuernummer oder USt-ID des Lieferanten

  • Rechnungsdatum

  • Datum der Lieferung oder Leistung (sofern abweichend vom Rechnungsdatum)

  • Netto-, Steuer- und Bruttobetrag

  • Umsatzsteuersatz

  • Hinweis auf Steuerbefreiung oder Sonderregelung (z. B. Reverse Charge)

Bei vereinfachten Rechnungen (bis 250 € brutto) prüft Candis die entsprechenden reduzierten Pflichtfelder gemäß § 33 UStDV.
Liegt der Rechnungsbetrag in Fremdwährung vor, wird dieser im Hintergrund in Euro umgerechnet, um festzustellen, ob der Betrag unter der Schwelle von 250 € liegt und damit die vereinfachten Anforderungen gelten.
Die Originalwährung und der angegebene Betrag auf der Rechnung bleiben dabei unverändert erhalten.

Candis berücksichtigt außerdem Sonderfälle:

  • Reverse-Charge (§ 13b UStG)

  • Steuerbefreiungen (§ 4 UStG, z. B. Export, Postdienste, Vermietung)

  • Automatische Steuerbefreiungen, bei denen kein Hinweis erforderlich ist

Candis kann akzeptable Abweichungen erkennen, etwa:

  • fehlende Länderangabe bei eindeutiger Identifizierbarkeit

  • leicht abweichender Empfängername

  • fehlendes Leistungsdatum, wenn es mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt

  • 0 % USt ohne Begründung → Warnung statt Fehler

Diese Fälle erzeugen nicht-blockierende Warnungen, die eine manuelle Prüfung empfehlen, aber den Prozess nicht stoppen.

Was der Check (noch) nicht kann

  • Positionsdatenprüfung (z. B. Mengen, Artikelbeschreibungen, fortlaufende Rechnungsnummern)

  • Spezialfälle für Reisekosten oder mobile Zahlungen (Travel & Mobile: noch nicht integriert)

  • E-Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD werden aktuell nicht automatisch validiert

  • Keine automatische rechtliche Bewertung in Zweifelsfällen – nur technische und formale Prüfung

Wichtiger Hinweis:
Der § 14-Check unterstützt bei der formalen Rechnungsprüfung, ersetzt aber keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallbewertung.
Eine erfolgreich geprüfte Rechnung gilt nicht automatisch als rechtlich einwandfrei. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Buchhaltung und die ordnungsgemäße Anwendung der Umsatzsteuer liegt weiterhin beim Unternehmen.


Für wen ist der Check relevant – und weshalb?

Zielgruppe

Der § 14-Check richtet sich an Anforderer:innen, die im Rechnungseingang tätig sind und Rechnungen zur Freigabe vorbereiten.
Er unterstützt sie dabei, formale Fehler frühzeitig zu erkennen und — falls nötig — Korrekturen beim Lieferanten anzufordern, bevor die Rechnung in den weiteren Freigabe- und Buchungsprozess übergeht.

Relevanz

Die Prüfung nach § 14 UStG ist zentral, weil nur ordnungsgemäße Rechnungen den Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) ermöglichen.
Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen führen dazu, dass:

  • der Vorsteuerabzug verweigert wird,

  • Nachzahlungen und Zinsen drohen,

  • oder die Buchführung als nicht ordnungsgemäß gilt.

Candis reduziert dieses Risiko, indem es potenziell fehlerhafte Rechnungen vor der Buchung identifiziert und Hinweise zur Korrektur liefert.


Was ändert sich dadurch im Alltag der Nutzer:innen?

Vorher

  • Manuelle Kontrolle jeder Rechnung durch Buchhalter:innen

  • Risiko, dass unvollständige Rechnungen unbemerkt verbucht werden

  • Hoher Aufwand und unsichere Beurteilung bei Sonderfällen (z. B. Reverse Charge)

Nach Einführung des § 14-Checks

  • Automatische Prüfung aller relevanten Rechnungsdaten

  • Hinweise und Warnungen direkt im Eingang

  • Weniger Rückfragen an Lieferanten und Buchhaltung

  • Höhere Datensicherheit bei steuerlichen Prüfungen (z. B. Betriebsprüfung, GoBD)

Im Ergebnis:
Der § 14-Check spart Zeit, minimiert steuerliche Risiken und erhöht die Qualität der Buchhaltungsdaten — ohne steuerliche Verantwortung zu übernehmen oder rechtliche Garantien zu geben.

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